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Klaus Sedlmeier Rentenberatung |
Postanschrift:
Arnikastr. 18
85591 Vaterstetten
Tel: 08106 / 6077
Handy: 0151/20339064
eMail:
ks@rentenberatung-sedlmeier.de
Termine nach Vereinbarung
Zuverdienst bei Rentenbezug vor der Regelaltersgrenze
Seit 01.01.2023 gibt es bei Bezug von vorgezogenen Altersrenten keine
Zuverdienstgrenzen mehr. Das bedeutet, dass eine Weiterbeschäftigung in
beliebigem Umfang neben Bezug von vorgezogener Altersrente möglich ist.
Nutzen Sie schon den Vorteil einer Entgeltumwandlung?
Mit dem Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge vom 10.12.2007 hat
der Gesetzgeber u.a. beschlossen, die bislang befristete
Sozialversicherungsfreiheit bei einer Entgeltumwandlung über das Jahr 2008
hinaus unbefristet weiterzuführen. Damit wurde eine solide und dauerhafte Basis
für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung geschaffen. Bei einer
Entgeltumwandlung erfolgt eine Umwandlung von künftigen Entgeltbestandteilen in
eine wertgleiche Anwartschaft im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind in der gesetzlichen
Rentenversicherung 2025 = 7728 €/Jahr steuerfrei und 2025 =
3864 € sozialversicherungsfrei. Für eine Entgeltumwandlung gibt es unterschiedliche Durchführungswege, die aber wegen ihrer vielfältigen Vorgaben und Voraussetzungen hier nicht detailliert erläutert werden können.
Berufsunfähigkeitsvorsorge - Wichtig wie nie zuvor!!